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Wichtige Veränderung zur Aufhebung der Industriezölle bei der Einfuhr in die Schweiz

Wichtige Veränderung zur Aufhebung der Industriezölle bei der Einfuhr in die Schweiz

Diese Massnahme tritt per 1. Januar 2024 in Kraft

1. Industriezölle

- Einfuhrzölle aller Industrieprodukte (HS-Kapitel 25-97) werden auf CHF 0.00 gesetzt.

Ausnahmen: Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) der HS-Kapitel 35 und 38

- Für Produkte, die unter die HS-Kapitel 01-24 fallen, müssen weiterhin Zölle entrichtet werden.

- Importzölle im Ausland (Export CH ins Ausland) fallen im Empfangsland weiterhin an. Die Schweiz

hebt ihre Importzölle autonom auf.

2. Vereinfachung der Zolltarifstruktur

- Die Schweizer HS-Codes haben die gleiche Basis wie die Europäischen HS-Codes (die ersten 6

Ziffern).

- Die neue Tarifstruktur bleibt identisch mit 8 Ziffern, jedoch mit einer festen Endung auf 00 (z.B.:

8422.9010 zu 8422.9000)

- Wegfall aller «handelsstatistischen Schlüssel»

3. Verzollungsprozess

- Die Pflicht zur Zollanmeldung, einschliesslich der korrekten Deklaration der Zolltarifnummern der

einzuführenden Waren, bleibt weiterhin bestehen.

4. Steuern und Abgaben

- Keine Aufhebung von Mwst. und weiteren Steuern/Abgaben bei der Einfuhr: z.B.

Mineralölsteuer, Automobilsteuer u. Lenkungsabgaben wie VOC etc.

- Aufhebung aller Zollerleichterungen und Zollbegünstigungen der Kapitel 25-97.

5. Ursprungsnachweise

- Steht bei der Einfuhr fest, dass die Ware definitiv in der Schweiz verbleibt/konsumiert wird, wird

kein Ursprungsnachweis mehr benötigt.

- Andernfalls ist es zwingend notwendig einen Ursprungsnachweis auszustellen.

Sie sind für die Wiederausfuhr auf einen Ursprungsnachweis angewiesen?

Dann stellen Sie bereits bei der Einfuhr der Ware sicher, dass Ihre ausländischen Lieferanten weiterhin

gültige Ursprungsnachweise liefern. Dies gilt auch, wenn diese keinen Einfluss auf den Zollansatz haben

(siehe Punkt 5).

Bitte informieren Sie auch uns als Ihren Zolldienstleister, damit wir entsprechende Vorkehrungen treffen

können.

Weitere Informationen zum Thema Aufhebung der Industriezölle finden Sie online auf der Webseite des

BAZG.

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